Ratgeber · Förderung

Förderung für neue Fenster

Neue Fenster werden mit 15 Prozent Zuschuss vom BAFA oder 20 Prozent Steuerbonus gefördert. Beides zusammen geht nicht. Wichtig ist die Reihenfolge: Den Zuschuss beantragen Sie, bevor Sie den Auftrag fest vergeben.

Kurzantwort

  • BAFA-Zuschuss: 15 Prozent, mit Energieberater, Antrag vor dem Auftrag.
  • Steuerbonus: 20 Prozent über drei Jahre, ohne Antrag vorab, nur für Selbstnutzer.
  • Technik: Fenster Uw höchstens 0,95, Haustür UD höchstens 1,3.

Stand: 25.10.2026. Quellen unten auf der Seite.

Die Kurzantwort

Es gibt zwei Wege. Sie wählen einen davon:

  • Zuschuss vom BAFA15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Sie brauchen einen Energieeffizienz-Experten und stellen den Antrag, bevor der Auftrag gilt.
  • Steuerbonus nach § 35c EStG20 Prozent der Kosten, verteilt auf drei Steuerjahre. Kein Antrag vorab, nur für selbst bewohnte Häuser.

Wer den Weg falsch herum geht und erst den Auftrag fest unterschreibt, verliert den Zuschuss. Der Steuerbonus bleibt dann noch möglich.

Wir kümmern uns um Ihren Förderantrag

Bei Fenstern und Einbau halten wir uns an die Auflagen der Förderung. Wir beraten Sie zur Förderung und stellen den Förderantrag für Sie, damit die Reihenfolge stimmt und Ihr Zuschuss nicht an Formalien scheitert.

Zuschuss oder Steuer: der Vergleich

PunktBAFA-Zuschuss (BEG EM)Steuerbonus (§ 35c EStG)
Höhe15 Prozent, mit iSFP 20 Prozent für den Teil über 30.000 Euro20 Prozent, verteilt auf 7, 7 und 6 Prozent
Höchstgrenze30.000 Euro förderfähige Ausgaben für die erste Wohneinheit, mit iSFP 60.000 Euro40.000 Euro Steuerermäßigung je Objekt
WerEigentümer, auch Vermieternur selbst bewohntes Eigentum
GebäudeBauantrag mindestens 5 Jahre altälter als 10 Jahre
EnergieberaterPflicht, Kosten zu 50 Prozent gefördertnicht nötig, Bescheinigung vom Fachbetrieb
Wann beantragenvor dem Vorhabenbeginnnach dem Einbau mit der Steuererklärung
Geld kommtnach dem Verwendungsnachweisüber drei Steuerbescheide
Mindestbetrag300 Euro brutto Investitionkeiner

Was rechnet sich?

Bei einem Einfamilienhaus ohne iSFP sind beim Zuschuss höchstens 4.500 Euro möglich. Der Steuerbonus hat eine viel höhere Grenze, setzt aber genug Einkommensteuer voraus, und das Geld kommt über drei Jahre. Wer viel investiert und selbst im Haus wohnt, fährt mit dem Steuerbonus oft besser. Wer vermietet, kann nur den Zuschuss nutzen. Im Zweifel fragen Sie Ihren Steuerberater.

Welche Fenster und Türen gefördert werden

BauteilFür die FörderungGesetzlicher Höchstwert
Fenster, Balkon- und TerrassentürenUw ≤ 0,95Uw ≤ 1,3
Barrierearme oder einbruchhemmende FensterUw ≤ 1,1Uw ≤ 1,3
Haustüren und AußentürenUD ≤ 1,3UD ≤ 1,8

Werte für Wohngebäude in W/(m²K). Förderwerte nach BEG EM und ESanMV Anlage 4, gesetzliche Höchstwerte im Regelfall nach GModG Anlage 7. Bei den gesetzlichen Anforderungen sind Änderungen bis zehn Prozent der gesamten Fläche der jeweiligen Bauteilgruppe ausgenommen. Für Sonderverglasungen und bestimmte Fenstertüren gelten eigene Werte.

Beim Zuschuss zählen auch Arbeiten, die zum Fenstertausch gehören: Abdichtung der Fugen, neue Fensterbänke, neue oder gedämmte Rollladenkästen, fest eingebaute Fliegengitter sowie nötige Putz- und Malerarbeiten im Fensterbereich.

Weil dichte Fenster den Luftaustausch verringern, verlangt der Zuschuss ein Lüftungskonzept, das klärt, ob zusätzlich gelüftet werden muss. Das erstellt der Energieeffizienz-Experte oder ein Fachplaner.

So läuft der BAFA-Zuschuss ab

  1. Energieeffizienz-Experten beauftragen

    Er prüft die Fenster und erstellt die Technische Projektbeschreibung (TPB). Die TPB-ID ist zwei Monate gültig.

  2. Angebot einholen und Vertrag mit Bedingung schließen

    Der Vertrag mit dem Fachbetrieb muss unter der Bedingung stehen, dass die Förderung bewilligt wird, und das voraussichtliche Einbaudatum nennen.

  3. Antrag im BAFA-Portal stellen

    Mit TPB-ID und Vertrag. Beratung und Planung vorab sind erlaubt, sie zählen nicht als Vorhabenbeginn.

  4. Bescheid abwarten, dann einbauen

    Nach dem Antrag darf es auf eigenes Risiko losgehen. Sicher ist es erst mit Bescheid. Für die Umsetzung haben Sie 36 Monate.

  5. Verwendungsnachweis einreichen

    Der Experte bestätigt die Umsetzung mit der Technischen Projektnachweis-ID (TPN). Spätestens sechs Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums. Danach wird ausgezahlt.

Wichtig: Die Fenster müssen nach der Förderung mindestens zehn Jahre so genutzt werden.

Steuerbonus nach § 35c EStG

Der Steuerbonus ist der einfachere Weg für alle, die selbst im Haus wohnen. So funktioniert er:

  • VoraussetzungenSelbst bewohnt, Gebäude älter als zehn Jahre, Einbau durch einen Fachbetrieb, Fenster erfüllen die Werte oben.
  • UnterlagenBescheinigung des Fachbetriebs auf dem amtlichen Muster, Rechnung auf Deutsch, Zahlung per Überweisung, nicht bar.
  • AbzugIm Jahr des Abschlusses und im Folgejahr je 7 Prozent, höchstens 14.000 Euro, im dritten Jahr 6 Prozent, höchstens 12.000 Euro.
  • FristDie Maßnahme muss vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sein.

Den Steuerbonus gibt es nicht, wenn Sie für dieselbe Maßnahme einen Zuschuss oder zinsverbilligten Kredit nutzen oder die Kosten schon als Handwerkerleistung nach § 35a EStG absetzen.

Der Steuerbonus kann Ihre Einkommensteuer höchstens auf null senken. Ihr Steuerberater kann berechnen, wie viel Sie in den drei Jahren tatsächlich nutzen können.

KfW-Ergänzungskredit

Wer den BAFA-Zuschuss bekommt, kann den Rest über den KfW-Ergänzungskredit (358, 359) finanzieren. Voraussetzung ist eine Förderzusage, die noch nicht ausgezahlt und bei Antrag nicht älter als zwölf Monate ist. Den Kredit beantragen Sie über Ihre Bank. Für das Programm 358 mit Zinsvorteil gelten zusätzlich Grenzen beim Einkommen.

Quellen

Stand: 25.10.2026. Die verlinkten amtlichen Quellen enthalten die Fördersätze, technischen Anforderungen und Unterlagen für den Antrag.

Häufige Fragen

Fragen zur Förderung

Wird der Fenstertausch 2026 noch gefördert?

Ja. Die Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG EM), gilt in der Fassung vom 17. Juli 2026 seit dem 21. Juli 2026. Fenster und Außentüren gehören weiter zu den geförderten Maßnahmen an der Gebäudehülle. Daneben gibt es den Steuerbonus nach § 35c EStG.

Wie hoch ist die Förderung für neue Fenster?

Der BAFA-Zuschuss beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Gefördert werden bei einem Einfamilienhaus bis zu 30.000 Euro Ausgaben, also bis zu 4.500 Euro Zuschuss. Mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt die Grenze auf 60.000 Euro, und für den Teil über 30.000 Euro gibt es 20 Prozent. Der Steuerbonus beträgt 20 Prozent der Kosten, verteilt auf drei Jahre.

Kann ich neue Fenster von der Steuer absetzen?

Ja, wenn Sie das Haus selbst bewohnen und es älter als zehn Jahre ist. Sie ziehen 20 Prozent der Kosten von der Steuer ab: 7 Prozent im Jahr des Einbaus, 7 Prozent im Jahr danach und 6 Prozent im dritten Jahr. Zuschuss und Steuerbonus gehen für dieselbe Maßnahme nicht zusammen.

Wie alt müssen Fenster sein, damit der Austausch gefördert wird?

Für die Fenster selbst gibt es kein Mindestalter. Es kommt auf das Gebäude an: Beim BAFA-Zuschuss muss der Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegen, beim Steuerbonus muss das Gebäude älter als zehn Jahre sein.

Werden dreifach verglaste Fenster gefördert?

Für die Förderung zählt der Dämmwert des ganzen Fensters. Bei gewöhnlichen Fenstern gilt Uw höchstens 0,95 W/(m²K); das erreichen Fenster in der Praxis meist mit Dreifachverglasung. Für barrierearme oder einbruchhemmende Fenster gilt die Grenze von 1,1.

Brauche ich einen Energieberater?

Für den BAFA-Zuschuss an der Gebäudehülle ja: Ein Energieeffizienz-Experte aus der Liste des Bundes muss eingebunden sein. Seine Kosten werden selbst mit 50 Prozent gefördert. Für den Steuerbonus reicht die Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens.

Kontakt

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Am schnellsten per Anruf, Montag bis Samstag von 8 bis 18 Uhr. Oder Sie fordern in zwei Schritten einen Rückruf an. Das Aufmaß vor Ort ist kostenlos.

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