Die Kurzantwort
Es gibt zwei Wege. Sie wählen einen davon:
- Zuschuss vom BAFA15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Sie brauchen einen Energieeffizienz-Experten und stellen den Antrag, bevor der Auftrag gilt.
- Steuerbonus nach § 35c EStG20 Prozent der Kosten, verteilt auf drei Steuerjahre. Kein Antrag vorab, nur für selbst bewohnte Häuser.
Wer den Weg falsch herum geht und erst den Auftrag fest unterschreibt, verliert den Zuschuss. Der Steuerbonus bleibt dann noch möglich.
Wir kümmern uns um Ihren Förderantrag
Bei Fenstern und Einbau halten wir uns an die Auflagen der Förderung. Wir beraten Sie zur Förderung und stellen den Förderantrag für Sie, damit die Reihenfolge stimmt und Ihr Zuschuss nicht an Formalien scheitert.
Zuschuss oder Steuer: der Vergleich
| Punkt | BAFA-Zuschuss (BEG EM) | Steuerbonus (§ 35c EStG) |
|---|---|---|
| Höhe | 15 Prozent, mit iSFP 20 Prozent für den Teil über 30.000 Euro | 20 Prozent, verteilt auf 7, 7 und 6 Prozent |
| Höchstgrenze | 30.000 Euro förderfähige Ausgaben für die erste Wohneinheit, mit iSFP 60.000 Euro | 40.000 Euro Steuerermäßigung je Objekt |
| Wer | Eigentümer, auch Vermieter | nur selbst bewohntes Eigentum |
| Gebäude | Bauantrag mindestens 5 Jahre alt | älter als 10 Jahre |
| Energieberater | Pflicht, Kosten zu 50 Prozent gefördert | nicht nötig, Bescheinigung vom Fachbetrieb |
| Wann beantragen | vor dem Vorhabenbeginn | nach dem Einbau mit der Steuererklärung |
| Geld kommt | nach dem Verwendungsnachweis | über drei Steuerbescheide |
| Mindestbetrag | 300 Euro brutto Investition | keiner |
Was rechnet sich?
Bei einem Einfamilienhaus ohne iSFP sind beim Zuschuss höchstens 4.500 Euro möglich. Der Steuerbonus hat eine viel höhere Grenze, setzt aber genug Einkommensteuer voraus, und das Geld kommt über drei Jahre. Wer viel investiert und selbst im Haus wohnt, fährt mit dem Steuerbonus oft besser. Wer vermietet, kann nur den Zuschuss nutzen. Im Zweifel fragen Sie Ihren Steuerberater.
Welche Fenster und Türen gefördert werden
| Bauteil | Für die Förderung | Gesetzlicher Höchstwert |
|---|---|---|
| Fenster, Balkon- und Terrassentüren | Uw ≤ 0,95 | Uw ≤ 1,3 |
| Barrierearme oder einbruchhemmende Fenster | Uw ≤ 1,1 | Uw ≤ 1,3 |
| Haustüren und Außentüren | UD ≤ 1,3 | UD ≤ 1,8 |
Werte für Wohngebäude in W/(m²K). Förderwerte nach BEG EM und ESanMV Anlage 4, gesetzliche Höchstwerte im Regelfall nach GModG Anlage 7. Bei den gesetzlichen Anforderungen sind Änderungen bis zehn Prozent der gesamten Fläche der jeweiligen Bauteilgruppe ausgenommen. Für Sonderverglasungen und bestimmte Fenstertüren gelten eigene Werte.
Beim Zuschuss zählen auch Arbeiten, die zum Fenstertausch gehören: Abdichtung der Fugen, neue Fensterbänke, neue oder gedämmte Rollladenkästen, fest eingebaute Fliegengitter sowie nötige Putz- und Malerarbeiten im Fensterbereich.
Weil dichte Fenster den Luftaustausch verringern, verlangt der Zuschuss ein Lüftungskonzept, das klärt, ob zusätzlich gelüftet werden muss. Das erstellt der Energieeffizienz-Experte oder ein Fachplaner.
So läuft der BAFA-Zuschuss ab
- Energieeffizienz-Experten beauftragen
Er prüft die Fenster und erstellt die Technische Projektbeschreibung (TPB). Die TPB-ID ist zwei Monate gültig.
- Angebot einholen und Vertrag mit Bedingung schließen
Der Vertrag mit dem Fachbetrieb muss unter der Bedingung stehen, dass die Förderung bewilligt wird, und das voraussichtliche Einbaudatum nennen.
- Antrag im BAFA-Portal stellen
Mit TPB-ID und Vertrag. Beratung und Planung vorab sind erlaubt, sie zählen nicht als Vorhabenbeginn.
- Bescheid abwarten, dann einbauen
Nach dem Antrag darf es auf eigenes Risiko losgehen. Sicher ist es erst mit Bescheid. Für die Umsetzung haben Sie 36 Monate.
- Verwendungsnachweis einreichen
Der Experte bestätigt die Umsetzung mit der Technischen Projektnachweis-ID (TPN). Spätestens sechs Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums. Danach wird ausgezahlt.
Wichtig: Die Fenster müssen nach der Förderung mindestens zehn Jahre so genutzt werden.
Steuerbonus nach § 35c EStG
Der Steuerbonus ist der einfachere Weg für alle, die selbst im Haus wohnen. So funktioniert er:
- VoraussetzungenSelbst bewohnt, Gebäude älter als zehn Jahre, Einbau durch einen Fachbetrieb, Fenster erfüllen die Werte oben.
- UnterlagenBescheinigung des Fachbetriebs auf dem amtlichen Muster, Rechnung auf Deutsch, Zahlung per Überweisung, nicht bar.
- AbzugIm Jahr des Abschlusses und im Folgejahr je 7 Prozent, höchstens 14.000 Euro, im dritten Jahr 6 Prozent, höchstens 12.000 Euro.
- FristDie Maßnahme muss vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sein.
Den Steuerbonus gibt es nicht, wenn Sie für dieselbe Maßnahme einen Zuschuss oder zinsverbilligten Kredit nutzen oder die Kosten schon als Handwerkerleistung nach § 35a EStG absetzen.
Der Steuerbonus kann Ihre Einkommensteuer höchstens auf null senken. Ihr Steuerberater kann berechnen, wie viel Sie in den drei Jahren tatsächlich nutzen können.
KfW-Ergänzungskredit
Wer den BAFA-Zuschuss bekommt, kann den Rest über den KfW-Ergänzungskredit (358, 359) finanzieren. Voraussetzung ist eine Förderzusage, die noch nicht ausgezahlt und bei Antrag nicht älter als zwölf Monate ist. Den Kredit beantragen Sie über Ihre Bank. Für das Programm 358 mit Zinsvorteil gelten zusätzlich Grenzen beim Einkommen.
Quellen
Stand: 25.10.2026. Die verlinkten amtlichen Quellen enthalten die Fördersätze, technischen Anforderungen und Unterlagen für den Antrag.
- Richtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17. Juli 2026 (energiewechsel.de, PDF)
- BAFA: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
- BAFA: Förderübersicht BEG EM (PDF)
- BAFA: Technische Projektbeschreibung (TPB), Gültigkeit
- BAFA: Merkblatt zur Antragstellung (PDF)
- BAFA und KfW: Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen, Version 11.0 (PDF)
- KfW: Ergänzungskredit Wohngebäude (358, 359)
- § 35c EStG und ESanMV Anlage 4
- GModG Anlage 7 und § 36 GModG